23 Millionen Menschen engagieren sich deutschlandweit ehrenamtlich. Viele davon auch in der Caritas. Ihr Einsatz lohnt sich nun finanziell etwas mehr - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2013.
In ihrer Sitzung am 28. Februar 2013 hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas erste Beschlüsse für 2013 gefasst.
Auch in der RK Nord und der RK Ost fanden im Februar und März bereits Sitzungen statt. Wir haben die zugehörigen Dienstnehmer- und Dienstgeberinformationen für Sie zusammengefasst.
Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 die Erhöhung des Grundfreibetrages gebilligt. Der Grundfreibetrag wird in zwei Schritten angehobe. Daneben hat der Bundesrat auch dem Gesetz zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. Zu finden auch im Bundesgesetzblatt vom 25. Februar 2013.
Die versicherungsrechtliche Beurteilung geringfügig entlohnter Beschäftigungen wird mit Wirkung vom 1. Januar 2013 durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2474) geändert. Wir stellen ihnen die Richtlinien als Download zur Verfügung.
Mit Beginn des Jahres 2013 sind in den Personalbüros neben den tariflichen Änderungen auch vielfältige Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zu beachten. Hilfreiche Informationen dazu bietet das aktuelle Rundschreiben der Sozialversicherungsträger sowie das aktuelle Informationsschreiben der Finanzverwaltung zum elektronischen Lohnsteuerverfahren.
Im Dezember fanden die letzten Bundes- und Regionalkommissionssitzungen in diesem Jahr und dieser Amtsperiode statt. Die Bundeskommission hat in dieser Sitzung eine Regelung für das duale Studium und für Maßnahmeteilnehmer von öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen in sogenannten Beschäftigungsbetrieben beschlossen.
In der RK Mitte konnte auch in der dritten Verhandlungsrunde am 7. Dezember 2012 keine Einigung erzielt werden. Hier werden die Verhandlungen in der neu zusammengesetzten Regionalkommission am 6. Februar 2013 fortgesetzt.
Am 20. November 2012 hat das Bundesarbeitsgericht über zwei Klagen kirchlicher Arbeitgeber, die am generellen Verbot von Arbeitskämpfen in kirchlichen Einrichtungen festhalten wollten, entschieden. Das Urteil wurde sehr unterschiedlich interpretiert. Wir haben für Sie Reaktionen aus Caritas und Kirche zusammengestellt, und Sie können sich anhand unserer Presseschau ein eigenes Bild zum Urteil machen.
Dienstgeber und Mitarbeiterseite erzielen Tarifeinigung für die Region Baden-Württemberg
Nach den Regionen NRW, Bayern und Nord hat nun auch die Regionalkommission Baden-Württemberg am 16. November 2012 die Beschlüsse der Bundeskommission vom 28. Juni 2012 mit einer Gehaltserhöhung von 6,3 Prozent in drei Stufen für alle nach AVR-Caritas bezahlten Mitarbeitenden übernommen.
Nach der RK NRW und der RK Bayern hat mittlerweile auch die RK Nord die Beschlüsse der Bundeskommission vom 28. Juni 2012 übernommen. Allerdings mit leichter Verzögerung der Vergütungserhöhung. In der RK BW konnte hingegen noch keine Einigung erzielt werden. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 15. November 2012 vereinbart.
Ab sofort ist unsere Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte frei geschaltet. Sie finden bereits zum Start knapp 250 Urteile des Kirchlichen Arbeitsgerichtshof (KAGH) in Bonn sowie der Kirchlichen Arbeitsgerichte 1. Instanz zur AVR, KODA, MAVO usw.
Nach dem Durchbruch in der Verhandlungskommission bestätigte die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes e. V. am 28. Juni die Eckpunkte der Tarifeinigung für die Beschäftigten in der Caritas.
In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat die Mehrheit der Sachverständigen am Montag, 26. März, den sogenannten Dritten Weg der Kirchen im Arbeitsrecht als angemessen bezeichnet. Kritik gab es dennoch.
Neben den vom Referat Arbeis- und Tarifrecht des Deutschen Caritasverbandes ausgearbeitete Zeitzuschlägen wird im Newsletter die Tarifforderung der Mitarbeiterseite vorgestellt.
Beteiligung der Gremien des Dritten Weges bei der Festsetzung allgemein verbindlicher Lohnuntergrenzen wird gefordert
Die AK Caritas begrüßt den Kompromiss des CDU-Bundesvorstands zum Bundesparteitag der CDU am 13.-15.11.2011, der es als notwendig ansieht, allgemein verbindliche Lohnuntergrenzen in den Bereichen einzuführen, in denen keine Tarifverträge bestehen und deshalb das Instrument der Allgemeinverbindlichkeit nicht greift.