Durchbruch bei den Caritas-Tarifverhandlungen
Verhandlungskommission einigt sich auf Eckpunkte für die Tariferhöhungen der Mittelwerte bei der Caritas.
Nach dem Durchbruch in der Verhandlungskommission bestätigte die Beschlusskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) des Deutschen Caritasverbandes e. V. am 28. Juni die Eckpunkte der Tarifeinigung für die Beschäftigten in der Caritas. Der gefundene Tarifkompromiss sieht vor, dass die 500.000 Beschäftigten der Caritas folgende Lohnerhöhungen erhalten sollen:
+ 3,5% ab dem 1. Juli 2012
+ 1,4% ab dem 1. November 2012
+ 1,4% ab dem 1. Februar 2013
Für die Ärzte soll der Tarifabschluss gelten, wie ihn der Marburger Bund mit dem Verband der kommunalen Arbeitgeber zum 1. Januar 2012 abgeschlossen hat.
Auszubildende und Praktikanten sollen
50,- Euro ab dem 1. März 2012
40,- Euro ab dem 1. August 2013
mehr erhalten.
Der Urlaub wurde mit 29 bzw. 30 Tagen ab dem 55. Lebensjahr neu bestimmt. Wer bereits einen Anspruch auf 30 Tage hat, behält diesen. Im Jahr 2012 erhalten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter 40 Jahren auf der Grundlage des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes auf Antrag 30 Tage Urlaub. Für Auszubildende gilt die gleiche Urlaubsregelung.
Das Leistungsentgelt bzw. die Sozialkomponente wird in der Pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst ab dem 1. Januar 2013 um 0,25 Prozentpunkte auf 2 Prozent angehoben werden.
Wie geht's weiter?
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas werden die Tarifregelungen erst wirksam, wenn die Regionalkommissionen die Vergütungsregelungen endgültig beschließen. Als ersten hat die Regionalkommission Nordrhein-Westfalen den Caritas-Tarifkompromiss - inhaltlich unverändert - für die etwa 200.000 Mitarbeiter der Caritas in ihrer Region beschlossen.
Die anderen Regionalkommissionen tagen an folgenden Terminen:
- Bayern: vertagt auf den 27. Juli 2012
- Nord: vertagt auf den 29./30. August 2012
- BW: 18./19. Juli 2012 in Karlsruhe
- Mitte: 21./22. August 2012 in Frankfurt
- Ost: 28./29. August 2012 in Berlin
Zusätzlich wurden weitere Beschlüsse gefasst:
Zeitzuschlag für nächtlichen Bereitschaftsdienst
Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird für den nächtlichen Bereitschaftsdienst ab dem 1 Juli 2012 ein Zuschlag von 15% pro Stunde gezahlt.
12-Stunden-Schichten
Auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege sowie im Sozial- und Erziehungsdienst werden 12-Stunden- Schichten an Werktagen per Dienstvereinbarung ermöglicht.
Zusatzurlaub bei Jubiläen
Nimmt ein Mitarbeiter bei seinem Dienstjubiläum statt der Auszahlung der Jubiläumszuwendung Urlaub in Anspruch, so darf dieser die Höchstgrenze des Gesamturlaubs überschreiten.
Download Beschlusstexte
Alle Beschlusstexte können Sie hier gesammelt in einer gepackten Datei herunterladen
Nach dem Entpacken stehen Ihnen die einzelnen Beschlüsse als PDF-Dateien zur Verfügung. Bis auf Top 5.1 (Vergütungserhöhungen) erlangen die anderen TOP unmittelbare Geltung für die AVR - vorbehaltlich der Inkraftsetzung durch die Bistümer.