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Aktuelles

  • Lambertus Verlag GmbH
    2013-03-17 12:22:00 2013-03-21 14:04:51
    Lambertus Verlag Gmbh

    Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts rückwirkend in Kraft getreten 17.03.2013

    23 Millionen Menschen engagieren sich deutschlandweit ehrenamtlich. Viele davon auch in der Caritas. Ihr Einsatz lohnt sich nun finanziell etwas mehr - und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2013.

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    2013-03-08 11:06:00 2013-03-21 11:26:42
    Lambertus Verlag Gmbh

    Aktuelle Nachrichten aus der Bundeskommission und den RKs der AK 08.03.2013

    In ihrer Sitzung am 28. Februar 2013 hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in der Caritas erste Beschlüsse für 2013 gefasst.

    Auch in der RK Nord und der RK Ost fanden im Februar und März bereits Sitzungen statt. Wir haben die zugehörigen Dienstnehmer- und Dienstgeberinformationen für Sie zusammengefasst.

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Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe (SGB XII)

Produktbild: Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe (SGB XII)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.)

Empfehlungen für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe (SGB XII)

ISBN 978-3-7841-1887-1
2. Auflage, Januar 2009, Kartoniert/Broschiert,
Ladenpreis: 10,80
Preis für Mitglieder des Deutschen Vereins: 8,10
Lieferbar

Beschreibung

Die vom Deutschen Verein erstmals 1965 herausgegebenen und seitdem kontinuierlich der Rechtsentwicklung angepassten Empfehlungen sind aus Anlass der am 1. Januar 2008 im BGB durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts geänderten Vorschriften umfassend überarbeitet worden. Mit seinen Empfehlungen richtet sich der Deutsche Verein in erster Linie an die Träger der Sozialhilfe. Die Empfehlungen schaffen die Grundlage für ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen bei der Wiederherstellung des Nachrangs der Sozialhilfe, wenn die nach § 94 SGB XII übergegangenen Unterhaltsansprüche von den in Vorleistung gegangenen Trägern realisiert werden. Besonders sensibel sind die Fälle pflegebedürftiger Eltern mit nicht ausreichendem eigenen Einkommen und Vermögen. Was können die Kinder für die Heimpflege von Eltern aufbringen? Was gibt die den Eltern gegenüber dem Grunde nach bestehende Unterhaltspflicht her? Die Antwort hängt sehr häufig davon ab, inwieweit die Leistungsfähigkeit bereits dadurch reduziert oder ausgeschöpft ist, dass ein zum Elternunterhalt verpflichtetes Kind zunächst seinen anderen - nach dem Familienrecht sämtlich vorrangigen - Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen hat. Diese komplexe Prüfung müssen die Träger der Sozialhilfe am Einzelfall vornehmen. Deshalb werden nunmehr auch die vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen der "Sandwichgeneration" detaillierter dargestellt als in den 2005 herausgegebenen Empfehlungen. Die vorliegenden Empfehlungen sind in einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Frau Frauke Günther, Richterin am Amtsgericht a.D. und Mitglied des Deutschen Familiengerichtstages, erstellt und am 3. Dezember 2008 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet worden.

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