AVR-Überleitungsrechner
Die Bundeskommission hat am 9. Oktober 2025 eine Neufassung der AVR Caritas beschlossen, die ab 1. Januar 2027 grundsätzlich für alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen und Diensten der Caritas gilt.
- Für Mitarbeitende, deren Dienstverhältnisse schon vor dem 1. Januar 2027 bestanden haben und die in den Anlagen 2, 2d, 2e AVR Caritas eingruppiert sind, gelten die AVR Caritas 2027 ebenfalls.Für diese Mitarbeitenden gilt (solange ihre Dienstverhältnisse unverändert fortbestehen) jedoch nicht automatisch auch die Entgeltordnung (EGO) der AVR Caritas 2027. Sie können einen „Antrag auf Überleitung“ stellen, um in die EGO der AVR Caritas 2027 eingruppiert zu werden. Stellen sie keinen Antrag und verändern sich ihre Tätigkeiten nicht, verbleiben sie in den bisherigen AVR-Eingruppierungsregelungen, § 59 Abs. 2 AVR Caritas 2027.
- Als unterstützendes Werkzeug für diese Entscheidung stellen die beiden Seiten der Arbeitsrechtlichen Kommission einen Überleitungsrechner bereit, mit dem die Entwicklung der tariflichen Vergütung in beiden Vergütungssystemen simuliert werden kann.
- Der Überleitungsrechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Der Berechnung liegen jeweils die aktuell gültigen Vergütungswerte der AVR Caritas zugrunde. Die bereitgestellten Informationen und Ergebnisse basieren auf den vom Nutzer eingegebenen Daten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder ein Anspruch gegenüber dem Betreiber des Rechners besteht nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.“
((alter Text, kann ggf. gelöscht werden))
Die Neufassung der AVR Caritas tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin erhalten die Mitarbeitenden, die Mitarbeitervertretungen und die Einrichtungsleitungen Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten.
Für am 31. Dezember 2026 / 1. Januar 2027 bestehende Dienstverhältnisse, deren Inhaber nach Anlagen 2, 2d und 2e AVR Caritas eingruppiert sind, gelten besondere Regelungen zur Überleitung in die neue Entgeltordnung. Mitarbeitende, die in die Anlagen 2, 2d oder 2e AVR Caritas eingruppiert sind und deren Dienstverhältnisse schon vor dem 1. Januar 2027 bestanden haben, können einen Antrag auf Überleitung in die neue Entgeltordnung (EGO) der AVR Caritas 2027 stellen. Sie werden aber nicht gezwungen, in die EGO zu wechseln.
Der Überleitungsrechner der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes dient ausschließlich zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die bereitgestellten Informationen und Ergebnisse basieren auf den vom Nutzer eingegebenen Daten. Der Berechnung zugrunde gelegt sind die jeweils aktuell gültigen Vergütungswerte der AVR. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder ein Anspruch gegenüber dem Betreiber des Rechners besteht nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mit Klick auf den Button erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden, und der AVR-Überleitungsrechner öffnet sich in einem neuen Fenster (oder Tab - je nach Browsereinstellungen).
Bitte beachten Sie, dass keine inhaltlichen Fragen zum Überleitungsrechner beantwortet werden können.
Unter Nutzungsbedingungen & Hinweise finden Sie eine Arbeitshilfe zur Bedienung des AVR-Überleitungsrechners.
Eine ausführliche PDF-Anleitung mit Ausfüllhinweisen finden Sie hier.
Der AVR-Überleitungsrechner wurde gemeinsam von Dienstnehmerseite und Dienstgeberseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes entwickelt. Beide Seiten bieten auch umfangreiche FAQs und weitere Informationen zur Reform der AVR Caritas ab 2027 an.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ergebnisse wird keine Haftung übernommen. Eine rechtliche Verbindlichkeit oder ein Anspruch gegenüber dem Betreiber des Rechners besteht nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Sollten Sie technische Probleme bei der Anwendung des AVR-Überleitungsrechner haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail an ue-rechner@lambertus.de. Der Lambertus-Verlag beantwortet keinerlei inhaltliche Fragen.




