Befristung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung der ab 1.6.2024 geltenden Neuregelungen

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„Die Befristung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung der für kirchliche Arbeitgeber ab 1.6.2024 geltenden Neuregelungen“

Befristete Arbeitsverträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Aus Dienstgebersicht bieten sie u.a. die Möglichkeit einer verlängerten Probezeit. Die sachgrundlose Befristung gibt außerdem Spielraum bei Sachverhalten, in denen kein anerkannter Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) vorliegt, eine Befristung aber aus übergeordneten Gründen sinnvoll bzw. notwendig ist, um das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses überhaupt zu ermöglichen. Aus Dienstnehmersicht stellen Befristungen eine nachteilige Abweichung gegenüber dem unbefristeten „Normalarbeitsverhältnis“ dar und verkürzen den Kündigungsschutz.
Nach größeren inhaltlichen Auseinandersetzungen und der die Klage der Dienstgeberseite abweisenden Entscheidung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs (KAGH) vom 26.11.2021 hat der Vermittlungsausschuss der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) am 22.1.2024 den Vermittlungsspruch einer „Gesamtregelung zur Befristung“ erlassen. Diese Regelung tritt am 1. Juni 2024 in Kraft. Sie gilt für alle Dienstverträge, die ab 1. Juni 2024 befristet abgeschlossen werden und muss von den Dienstgebern zwingend beachtet werden, wenn sie nicht die Unwirksamkeit der Befristung riskieren wollen.

Das Webinar wendet sich an Geschäftsführer*innen und Vorstände, Mitarbeiter*innen in Personalabteilungen sowie MAVen, in deren Einrichtungen befristete Arbeitsverträge geschlossen werden und bei denen eine Kenntnis der rechtlichen Vorgaben unerlässlich ist. In dem Webinar bekommen Sie insbesondere einen Überblick über

- die Neuregelung zur zulässigen Kettenbefristung.
- die Neureglung und Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung.
- die Abweichungsmöglichkeiten durch Dienstvereinbarungen mit der MAV.

Referent: Dr. Peter Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachautor zum Befristungsrecht, Dozent, Dr. Fettweis & Sozien Partnerschaft mbB, Freiburg.



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Ausgabename LV2424
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