gültig für Mitarbeiter allgemein (Anlage 2), für Mitarbeiter im Rettungsdienst und Krankentransport (Anlage 2e) sowie für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 2d), die nicht unter die Anlage 33 fallen.
Dank unserer Arbeitshilfen und Seminare haben Sie das Arbeitsrecht der Caritas und die AVR immer im Griff. In der täglichen Personalarbeit und der MAV unterstützen Sie der AVR-Praxiskommentar, der MAVO-Kommentar und das AVR-Loseblattwerk auch mit digitalen Zusatzangeboten.