Aktuell sind die Gehaltstabellen identisch für Anlage 31 und Anlage 32. Daher gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in Krankenhäusern im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 31 eingestellt worden sind.
Und gültig für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegedienst in sonstigen Einrichtrungen im Bereich der westlichen Bundesländer (außer Hamburg und Schleswig-Holstein), die nach Einführung der Anlage 32 eingestellt worden sind.
Dank unserer Arbeitshilfen und Seminare haben Sie das Arbeitsrecht der Caritas und die AVR immer im Griff. In der täglichen Personalarbeit und der MAV unterstützen Sie der AVR-Praxiskommentar, der MAVO-Kommentar und das AVR-Loseblattwerk auch mit digitalen Zusatzangeboten.