Beschreibung
Geschäftsführer, Einrichtungsleiter, Personalleiter und Führungskräfte sehen sich spätestens seit der Reform der MAVO im Jahr 2018 professionell aufgestellten und selbstbewussten Mitarbeitervertretungen gegenüber. Mehr denn je sind sie gefordert, sich beruflich permanent mit der Frage einer etwaigen Einbindung der Mitarbeitervertretung zu befassen. Fehler und Streitigkeiten in diesem Zusammenhang sind oftmals teuer und vor allem ärgerlich. Die Führungskräfte einer Einrichtung sollten deshalb stehts wissen, bei welchen Entscheidungen sie die Mitarbeitervertretung einzubinden und die unterschiedlichen Verfahren von der Beratung über Anhörung bis zum Antrag auf Zustimmung einzuleiten haben, damit die Mitarbeitervertretung ein Projekt, eine Planung oder Umsetzung nicht nachträglich behindern kann.
Das Seminar vermittelt eine Übersicht über die Regelungen der MAVO und beleuchtet insbesondere die aus Dienstgebersicht relevanten Bestimmungen. Dabei geht es zum Einen um Spielregeln in der Zusammenarbeit zwischen einem Dienstgeber und seiner Mitarbeitervertretung; zentral ist dabei unter anderem die Frage, was eine Mitarbeitervertretung im Einzelnen darf. Zum Anderen werden die unterschiedlich ausgestalteten Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte einer Mitarbeitervertretung beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf Beteiligungstatbestände, die in der Praxis häufig zu Streitigkeiten führen. Dies betriff die Beratung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten ebenso wie das Anhörungsverfahren bei Kündigungen oder die Beteiligung bei der Dienstplanung, Urlaubsgestaltung, Fragen der EDV, Gesundheit (inklusive betrieblichen Eingliederungsmanagement) und ähnliches.
Ziel des Seminars ist es, Problembewusstsein zu wecken und Lösungsansätze für alltägliche Herausforderungen für Führungskräfte zu entwickeln.
Es besteht während des Online-Seminars die Möglichkeit für Rückfragen via Chatfunktion.
Termine:
06.05.2021, 13:30 - 16.00 Uhr (Teil 1)
07.05.2021, 10:00 - 13.00 Uhr (Teil 2)
Autoreninfo
Sebastian Witt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht