Simone Küster
Die AVR der Caritas ab 01.01.2027 und deren eingruppierungsrechtliche Fragen
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Die AVR der Caritas ab 01.01.2027
Die AVR der Caritas ab 01.01.2027 und deren eingruppierungsrechtliche Fragen
Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und markiert den Abschluss einer umfassenden Tarifrechtsreform, insbesondere der Anlage 2.
Einheitliche Systematik und Geltungsbereich
Die Auflösung der Anlagen 2, 2d, 2e für allgemeine Mitarbeitende, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst
Was ändert sich für die Beschäftigten der Anlage 31-33? Gleiche allgemeinen Regelungen und eine einheitliche Entgeltordnung (EGO)?
Mehr Klarheit und Orientierung
Überleitungsprozess für Bestandsmitarbeitende
Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung
Der Wechsel in das neue System?
Die Zuordnungstabellen
Fristen und mögliche Entscheidungszeiten
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin
Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und markiert den Abschluss einer umfassenden Tarifrechtsreform, insbesondere der Anlage 2.
Einheitliche Systematik und Geltungsbereich
Die Auflösung der Anlagen 2, 2d, 2e für allgemeine Mitarbeitende, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst
Was ändert sich für die Beschäftigten der Anlage 31-33? Gleiche allgemeinen Regelungen und eine einheitliche Entgeltordnung (EGO)?
Mehr Klarheit und Orientierung
Überleitungsprozess für Bestandsmitarbeitende
Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung
Der Wechsel in das neue System?
Die Zuordnungstabellen
Fristen und mögliche Entscheidungszeiten
Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin
| Ausgabename | LV2651 |
|---|---|
| Autor:in | Simone Küster |
| Lieferzeit | 3 - 5 Tage |