Simone Küster

Die AVR der Caritas ab 01.01.2027 und deren eingruppierungsrechtliche Fragen

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Die AVR der Caritas ab 01.01.2027
Die AVR der Caritas ab 01.01.2027 und deren eingruppierungsrechtliche Fragen
Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und markiert den Abschluss einer umfassenden Tarifrechtsreform, insbesondere der Anlage 2.

Einheitliche Systematik und Geltungsbereich

Die Auflösung der Anlagen 2, 2d, 2e für allgemeine Mitarbeitende, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst

Was ändert sich für die Beschäftigten der Anlage 31-33? Gleiche allgemeinen Regelungen und eine einheitliche Entgeltordnung (EGO)?

Mehr Klarheit und Orientierung

Überleitungsprozess für Bestandsmitarbeitende

Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung

Der Wechsel in das neue System?

Die Zuordnungstabellen

Fristen und mögliche Entscheidungszeiten


Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin
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Ausgabename LV2651
Autor:in Simone Küster
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