Grundlagenseminar

Für den kirchlichen Dienstgeber sind Kenntnisse des Mitarbeitervertretungsrechts unerlässlich. Rechtliche Klarheit und Sicherheit erleichtern Verhandlungen mit der Mitarbeitervertretung (MAV) „auf Augenhöhe“ und helfen, unnötige, mit Kosten verbundene Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dieses praxisorientierte Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen des Mitarbeitervertretungsrechts und bringt Sie auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Stärken Sie Ihre Beziehung zur MAV und schaffen die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Schwerpunkte sind u.a.

  • Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit mit der MAV
  • Verschiedene Formen der Beteiligung
  • Praxisrelevante Zustimmungstatbestände
  • Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
  • Beteiligung der MAV bei Kündigungen
  • Schulung, Freistellung, Kosten
  • Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
  • Verfahren zur Konfliktlösung (Einigungsstelle, Kirchliches Arbeitsgericht)
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich Geschäftsführungen, Führungskräfte mit Personalverantwortung sowie Leitungen und Mitarbeitende der Personalabteilung.

Termine 2024

  • 18. April 2024 in Mannheim
  • 18. Oktober 2024 in Köln 

€ 390,- Sonderpreis für Abonnenten eines Loseblattwerkes (bitte bei der Anmeldung vermerken)
€ 420,- Normalpreis
(jeweils zzgl. MwSt.)

Buchungs-Nr: LV2405M für Mannheim LV 2405K für Köln

Referent

Dr. Martin Fuhrmann, Rechtsanwalt, Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), Bonn

Teilnehmerstimmen

„sehr guter Überblick mit vielen Praxisbeispielen“
„kurzweilige, angenehme Vortragsweise“