Weiterbeschäftigung im Rentenalter – Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und neue Chancen durch die Aktivrente

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Weiterbeschäftigung im Rentenalter – Arbeitsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und neue Chancen durch die Aktivrente

Der zunehmende Fachkräftemangel stellt viele Einrichtungen – insbesondere im sozialen Bereich – vor große Herausforderungen. Eine zunehmend wichtige Personalstrategie besteht darin, Mitarbeitende auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu beschäftigen.

Die zum 1. Januar 2026 geplante Aktivrente soll dabei neue finanzielle Anreize: Rentnerinnen und Rentner dürfen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – ohne Kürzungen bei der Rente. Doch auch unabhängig davon bietet die Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeitender große Potenziale – wenn sie arbeitsrechtlich sorgfältig gestaltet wird.

Denn die Beschäftigung von Altersrentner*innen wirft eine Vielzahl arbeits- und tarifrechtlicher Fragen, auch im Hinblick auf die Regelungen der AVR-Caritas auf.
Der zunehmende Fachkräftemangel stellt viele Einrichtungen – insbesondere im sozialen Bereich – vor große Herausforderungen. Eine zunehmend wichtige Personalstrategie besteht darin, Mitarbeitende auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter zu beschäftigen.

Die zum 1. Januar 2026 geplante Aktivrente soll dabei neue finanzielle Anreize: Rentnerinnen und Rentner dürfen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen – ohne Kürzungen bei der Rente. Doch auch unabhängig davon bietet die Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeitender große Potenziale – wenn sie arbeitsrechtlich sorgfältig gestaltet wird.

Denn die Beschäftigung von Altersrentner*innen wirft eine Vielzahl arbeits- und tarifrechtlicher Fragen, auch im Hinblick auf die Regelungen der AVR-Caritas auf


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Ausgabename LV2534
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